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Produktvariante

Trittsicherheit

Für Hangneigung

Mindestbestellmenge

Mengenrabatt

Material

Oberfläche

Tiefe

Trittfläche (T x B)

Griffmulde

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Hinweise und Warnungen




1. Montage

Die Trittplatten auf den Boden legen und mit einem Fuß oder einem Gummihammer ins Erdreich drücken bzw. schlagen.



2. Sicherheit

Verwenden Sie beim Transport, bei der Montage und der Demontage der Trittplatten Arbeitshandschuhe und sicheres, festes Schuhwerk.

Achten Sie bei der Montage darauf, dass die Trittplatten fest verankert sind. 

Betreten Sie die Trittplatten nur mit festem Schuhwerk.

Prüfen Sie beim Betreten der Trittplatten nach Regen, Nässe, Eis oder Schnee, ob die Tritte nicht im Boden nachgeben und ob eine gute Standsicherheit vorhanden ist.



3. Gebrauch

Die Trittplatten dienen der besseren Begehbarkeit von flachem und maximal leicht schrägen Lagen. Die Trittplatten dürfen nur für diesen Zweck (also zum bestimmungsmäßigen Gebrauch) eingesetzt werden.

Es dürfen nur gesunde und uneingeschränkt gehfähige Personen, die sicher in Schritt und Tritt sind, die Trittplatten benutzen.



4. Pflege

Achten Sie darauf, dass die Trittplatten immer frei von Schmutz, Erde, Blättern, Zweigen und dgl. sind. Nur so ist ein sicherer Tritt und ein sicherer Stand gewährleistet.



5. Haftung

Beim Umgang mit den gekauften Trittplatten sind Herstellerhinweise und Anleitungen sowie die Angaben auf den Sicherheitshinweisen (liegen den Trittplatten im Karton bei) zu beachten. Defekte Produkte müssen unverzüglich außer Betrieb benommen werden. Die Haftung von Hangstufen.de und seiner Erfüllungsgehilfen ist in jedem Fall auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten beschränkt. Eine Haftung für Schäden, die aus einem bestimmungswidrigen Gebrauch des gekauften Produkts resultieren, wird ausgeschlossen. Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Produkthaftungsansprüche bleiben hiervon unberührt.